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Was kostet ein Eigenheim – einmalig und wiederkehrend?

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Sandra Schwenn, Leiterin Kreditberatung - Privat- und Firmenkunden bei der Bank WIR

von Sandra Schwenn

7 Beiträge

Zum Kaufpreis einer Immobilie kommen weitere Kosten hinzu: zum einen einmalige – beispielsweise für das Notariat – zum andern wiederkehrende wie Rücklagen.

In die Budgetplanung fürs Eigenheim gehören nicht nur der Kaufpreis und die Hypothekarzinsen. Ist das perfekte Eigenheim zum Greifen nah, gehen gerade die wiederkehrenden Kosten gerne vergessen: zum Beispiel für Energie, für den laufenden Unterhalt oder spätere Reparaturen. Diese Kosten sind Teil der Tragbarkeitsrechnung, die Ihre Bank für Sie erstellt. Auch die einmaligen Zusatzkosten gehen oft vergessen.

 

Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf

Zum eigentlichen Kaufpreis gesellen sich weitere Kosten, die Sie hinzurechnen müssen: Die Kosten fürs Notariat, das für Sie den Kaufvertrag ausarbeitet sowie beurkundet und den Eintrag im Grundbuch ändert, die Gebühr für diese Grundbuchänderung (auch Handänderung genannt) sowie für den Eintrag des Schuldbriefs (Sicherheit für Ihre Bank). Je nach Kanton können die Nebenkosten bei einem Kauf bis zu 5% des Kaufpreises ausmachen. Diese müssen Sie aus Eigenmitteln aufbringen, da sie nicht Bestandteil einer Hypothekarfinanzierung durch die Bank sind. Auch können Kaufnebenkosten nicht von der Steuer abgezogen werden.

Hinzu kommen die nicht zu unterschätzenden Kosten für den Umzug und für neues Mobiliar. Als ehemalige Mieter erhalten Sie immerhin das Mietzinsdepot zurück – doch benötigen Sie dieses Geld vielleicht für die doppelte Zinsbelastung, falls Sie nicht von heute auf morgen ins neue Eigenheim ziehen können oder wollen. Eine detaillierte Kostenplanung bezieht alle diese Faktoren mit ein.

 

Nebenkosten: Heizung und Warmwasser

Je nach Baustandard bedeutet ein grösseres Zuhause auch höhere Energiekosten. Insbesondere, wer einen unsanierten Altbau übernimmt, muss Mehrkosten fürs Heizen und für Warmwasser einplanen. Diese lassen sich aufgrund von Nebenkostenabrechnungen der Vorbesitzer einschätzen, wobei Sie aufgrund der stark steigenden Energiekosten Spielraum einkalkulieren sollten. Denn: Nicht nur Gas und Erdöl, auch der Strom verteuert sich zunehmend. Idealerweise ist Ihr neues Eigenheim energetisch bereits auf einem modernen Stand – zum Beispiel mit Minergie-Standard – oder Sie nehmen eine baldige energetische Sanierung in Angriff, womöglich noch vor dem Einzug. Besonders wirksam, aber auch die teuerste Massnahme, ist die Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, gefolgt von einem Fensterersatz. Es kann sinnvoll sein, vor dem Kauf einen Energieberater oder eine Energieberaterin hinzuziehen, um einen langfristigen Sanierungsplan aufzustellen.

 

Kosten für den laufenden Unterhalt und Rücklagen

Auch in diesem Punkt belastet ein Neubau natürlich weniger als ein Altbau. In älteren Gebäuden müssen bald Bauteile, haustechnische Installationen und Elektrogeräte ersetzt werden – und das kann ganz schön ins Geld gehen. So kostet zum Beispiel eine neue Küche mindestens 20’000 Franken, und die Dämmung der Fassade schlägt ebenfalls mit mehreren Zehntausend Franken zu Buche. Aber auch neue Immobilien müssen laufend unterhalten werden, denn ein Haus altert ab dem ersten Tag. Grössere Investitionen werden in der Regel nach etwa 15 Jahren fällig. Damit es seinen Wert behält und der Wohnkomfort nicht sinkt, sind deshalb Rücklagen für künftige Sanierungen so wichtig. Bei Neubauten sollten Sie mindestens 0.7 % des Kaufpreises jährlich beiseitelegen, um später werterhaltende Investitionen tätigen zu können, bei Altbauten sind höhere Rücklagen ratsam. Am besten zahlen Sie diese per Dauerauftrag auf ein separates Konto ein.

 

Steuern für den Eigenmietwert

Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, versteuern Sie den so genannten Eigenmietwert. Er beträgt etwa 60 bis 70 % des Mietzinses eines vergleichbaren Objekts. Als Haus- oder Wohnungsbesitzer müssen Sie also mehr Einkommen versteuern. Dafür lassen sich Schulden (sprich, die Hypothekarzinsen) sowie werterhaltende und energetische Sanierungsmassnahmen von den Steuern abziehen. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerprofi durchrechnen, wie sich Ihre Steuerrechnung voraussichtlich verändern wird und optimieren lässt, damit es nach dem Kauf keine bösen Überraschungen gibt.

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