QR-Rechnung: Was Sie wissen müssen
Ab 1. Oktober 2022 ist nur noch die QR-Rechnung im Schweizer Zahlungsverkehr zugelassen. Alle Finanzinstitute – dazu gehört natürlich auch die Bank WIR – verarbeiten keine orangen und roten Einzahlungsscheine mehr.
Das ist wichtig für Sie:
- Prüfen Sie Ihre Daueraufträge und ändern Sie diese bis zum 30. September 2022 auf die IBAN/QR-IBAN des Empfängers.
- Verlangen Sie eine QR-Rechnung, wenn die Rechnungsstellerin, der Rechnungssteller Ihnen ab Oktober noch einen alten Einzahlungsschein zukommen lässt.
- Senden Sie Ihren Kundinnen und Kunden ab sofort ausschliesslich QR-Rechnungen zu.
- Auch bei der Rechnungsstellung in WIR wird nur noch der QR-Zahlteil mit Währungscode CHW akzeptiert.
- Setzen Sie auf die Weblösung «QR Modul» für die komfortable QR-Rechnungsstellung in WIR und CHF – direkt im Internet und in Ihrem eigenen Design. Sie benötigen dazu keine zusätzliche Software. Interessiert? Auf der Web-Plattform QR Modul finden Sie ein attraktives Spezialangebot für WIR-KMU.
Weitere Informationen können Sie auf unserer Webseite www.wir.ch/qr-rechnung nachlesen.
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