Freizügigkeitskonto: mehr Zins, keine Gebühren
Wird das erworbene Pensionskassen-Kapital auf ein Konto der 2. Säule einbezahlt, hat dies erfreuliche oder weniger erfreuliche Gründe. Eines ist allen Fällen gemein: Ein genauer Blick auf die Konditionen lohnt sich – schliesslich geht es ums Thema Vorsorge.
In aller Regel kann nicht frei gewählt werden, in welche Einrichtung die Vorsorgegelder der 2. Säule einbezahlt werden: Wer im Angestelltenverhältnis arbeitet und mehr als den versicherbaren Mindestlohn von 21‘330 Franken pro Jahr verdient, ist durch den Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen. Doch es gibt Fälle, in denen das erworbene Pensionskassen-Kapital nach eigener Wahl auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden kann – oder muss. Gerade dann lohnt es sich besonders, auf die Konditionen zu achten.
Hauptgrund für die Wahl eines Freizügigkeitskontos ist der Unterbruch der Erwerbstätigkeit. Das kann einen unerfreulichen Auslöser wie den Stellenverlust haben oder beispielsweise im Rahmen der Familienplanung geschehen, wenn ein Ehepartner den Job – wenn auch nur zeitlich begrenzt – an den Nagel hängt, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können. Damit dies nicht zusätzlich finanzielle Überraschungen mit sich bringt, lohnt sich beispielsweise ein Blick auf das Vergleichsportal «Moneyland»: «Freizügigkeitskonti gelten gemeinhin als kostenlos», heisst es dort, Ausnahmen waren bisher lediglich Saldierungsgebühren, die je nach Auszahlungsfall zur Anwendung kommen können. Auf Grund ihrer Höhe von mehreren Hundert Franken können diese aber schnell den aktuellen Zinsertrag auffressen.
Spesen fressen Zinsen
Seit Anfang Jahr macht der erste Anbieter von Freizügigkeitskonten zudem auch mit Kontoführungsgebühren ernst. Auch hier kann es sein, dass vom ohnehin sehr tiefen Zins nichts mehr übrig bleibt: Auf Basis der dort aktuellen Konditionen (Verzinsung: 0,05 Prozent) wird so die Zinsgutschrift bei Kontoguthaben bis 72‘000 Franken komplett vernichtet – erst bei höherem Saldo bleibt netto noch was hängen.
Zu den Anbietern ohne Saldierungsspesen gehört die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank. Kommt hinzu, dass die Verzinsung mit 0,2 Prozent im schweizweiten Vergleich an erster Stelle steht. Bleiben wir beim Rechenbeispiel für die erwähnten 72‘000 Franken: Nach einem Jahr wird – das Tiefzinsumfeld lässt grüssen – immerhin ein Zins von 144 Franken gutgeschrieben. Netto. Ohne Abzüge, auch im Falle einer Kontoauflösung.
Anbieterwechsel möglich
Immerhin: «Angebrochene Quartale bei Rückzahlung oder Auszahlung ihres Freizügigkeitsguthabens sind gebührenfrei und werden nicht belastet», heisst es beim Anbieter, der seit 1. Januar 2019 Kontoführungsgebühren verlangt. Mit anderen Worten: Ein Übertrag zur Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank hätte keine Kostenfolge – die höchsten Zinsen und komplette Spesenfreiheit gibt’s obendrauf.
Und ein Zusatztipp an alle: Bei einem Stellenwechsel prüfen, ob der obligatorische und überobligatorische Teil des Pensionskassen-Guthabens an die neue Stiftung des Arbeitgebers überwiesen werden muss – oder ob ein Freizügigkeitskonto nach freier Wahl eröffnet werden kann.
4 Kommentare
Wir leben seit knapp zwei Jahren erst in der Schweiz. Was ein Freizügigkeitskonto ist, war uns bis dahin nicht bekannt. Step by step haben wir uns über Seiten wie https://www.50plus.ch an die Gewohnheiten und die Begriffe gewöhnt
Das ist aber interessant. Wo haben Sie denn vorher gewohnt? Sind Sie schon über 50 Jahre alt?
Infos zur Kontoauflösung fehlen, Alter (Frauen ab 59) ? Notwendige Unterlagen?
Vielen Dank für das Feedback, das wir leider ziemlich verspätet beantworten. Sie finden alle Informationen rund ums Vorsorgen (inkl. Auszahlung) auf unserer Homepage unter folgendem Link:
https://www.wir.ch/privatkunden/vorsorgen/2-saeule/#eintrag-11203