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«Der Ständerat ist sich der Konsequenz nicht bewusst»

8 min.
PR und Corporate Communication der Bank WIR

von Volker «Vloggy» Strohm

22 Beiträge

Im Schweizer Datenschutzgesetz will die kleine Kammer die Kreditprüfung einschränken. Das hätte laut Creditreform-Präsident Raoul Egeli drastische Nachteile – für Käufer und Verkäufer sowie weitere Beteiligte.

«Art 27. Abs. 2 lit. c Bst. 3» ist auf den ersten Blick nüchtern: Der Artikel des Schweizer Datenschutzgesetzes bestimmt, welche Voraussetzungen für Personendaten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit gelten. Für rote Köpfe sorgt die Frist in Punkt 3, wie alt diese Daten sein dürfen. Während der Nationalrat «verhältnismässig oder nicht als älter als zehn Jahre» beantragt hat, verschärfte der Ständerat diesen Passus. «Die Daten sind nicht älter als fünf Jahre», steht in dessen Antrag – und deckt sich damit mit der Meinung des Bundesrats.

Creditreform-Präsident Raoul Egeli würde Punkt 3 des Artikels 27 eigentlich am liebsten ganz streichen, da das Prinzip der Verhältnismässigkeit ohnehin gelte. Im Sinne eines Kompromisses unterstützt er aber den Vorschlag des Nationalrats («verhältnismässig», «nicht älter als zehn Jahre»), der in der Frühjahrssession nun allerdings gekippt werden könnte. Und das hätte weitreichende Folgen für alle Beteiligten: Käufer, Verkäufer und Wirtschaftsauskunfteien.

 

Bei der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) zur Kreditprüfung wehren Sie sich an vorderster Front gegen den vom Ständerat verabschiedeten Vorschlag. Weshalb?

Raoul Egeli: Um es provokativ auf einen einfachen Nenner zu bringen: Der Ständerat ist sich der weitreichenden Konsequenz dieser Änderung nicht bewusst. Die Datenbearbeitung muss auch bei der Kreditprüfung verhältnismässig sein. Eine Beschränkung auf fünf Jahre hätte sowohl für Käufer wie auch Lieferanten grosse Nachteile, die es zu vermeiden gilt.

Das müssen Sie ausformulieren.

Mit seinen Vorschlägen schränkt der Ständerat den Kauf auf Rechnung unbewusst erheblich ein – und in vielen Fällen wird er gar verunmöglicht. Die für die Wirtschaft unerlässliche Möglichkeit der Kreditwürdigkeitsprüfung von Kunden ist durch die Verkürzung auf fünf Jahre und ohne das Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht mehr möglich. Und sie würde auch zu Falschaussagen führen.

Der Nationalrat wollte es bei zehn Jahren belassen.

Ja. Wird die vom Ständerat vorgeschlagene Frist von fünf Jahren nicht zurückkorrigiert, könnte es das Ende der Bezahlung gegen Rechnung bedeuten. Die Lieferanten werden nicht bereit sein, das erhöhte Risiko einfach zu tragen. Auf der Käuferseite geht es ja nicht nur um natürliche Personen, sondern auch sämtliche Einzelfirmen und Personengesellschaften, die in den Geltungsbereich des neuen DSG fallen werden. Alleine bei den im Handelsregister eingetragenen Unternehmen reden wir also von rund 180‘000 Firmen, deren Bonität nicht mehr ausreichend geprüft werden könnte – ausser, man nimmt einen Mehraufwand, zeitlich und finanziell, in Kauf.

Was macht denn den Unterschied zwischen fünf und zehn Jahren?

Die Bonitätsbeurteilung könnte nur auf der Basis von Daten erfolgen, die nicht älter als fünf Jahre alt sind. So könnten Verlustscheine, die nach 20 Jahren verjähren oder Privatkonkurse nicht mehr angemessen berücksichtigt werden. Liegen zu einer Person keine Informationen mehr vor, kann man aufgrund der rigorosen zeitlichen Beschränkung nicht mehr davon ausgehen, dass dessen Bonität für alltägliche Geschäfte gut ist. Es wird nicht mehr gegen Rechnung geliefert werden können. Selbst der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte sprach sich gegenüber dem «Beobachter» noch im Juni 2017 für längere Fristen aus.

Zur Person

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Raoul Egeli

Präsident Creditreform

Raoul Egeli ist seit 2008 Präsident des Schweizerischen Verbands Creditreform und seit 2014 Präsident von Creditreform International sowie Mitglied der Gewerbekammer des SGV. Zudem ist er Geschäftsführer der Creditreform Egeli Gesellschaften in Basel, St. Gallen und Zürich. 2009 bis 2013 war er Zentralpräsident von TREUHAND|SUISSE. Raoul Egeli ist Autor mehrerer Fachbücher rund um das Thema Kredit und Forderungsmanagement.

Und die Zahlungsoption «auf Rechnung» ist wirklich wichtig?

Gerade im Onlinehandel kommt der Bezahlung gegen Rechnung besondere Bedeutung zu, weil diese Zahlart dem Konsumenten Macht gibt und ihn weitgehend vor betrügerischen Webshops schützt, die verkaufen, aber nicht liefern. Die Kantonspolizei Zürich hat beispielsweise seit Anfang 2018 mehr als 6500 solcher Onlineshops identifiziert und gesperrt. Die Niederlande zum Beispiel zwingen die Webshops sogar per Gesetz, die Zahlung gegen Rechnung anzubieten.

Sie schlagen gleich selbst die Brücke zu Europa: Gerade im Zusammenhang mit dem Datenschutz ist doch dieser Tage sehr oft von der Angleichung an die europäische Norm die Rede. Verfängt dieses Argument hier nicht?

Nein. Das Argument, wonach diese Anpassung auf Basis des Datenschutzniveaus der EU-DSGVO nötig sei, ist klar falsch. Die europäische Regelung kennt nämlich keine fixe Begrenzung der Beschränkung der Speicherdauer. Die geforderte Limite von fünf Jahren ist viel restriktiver als in anderen europäischen Ländern.

In der Botschaft zur DSG-Revision wird betont, dass auch eine Betreibungsauskunft nur einen Zeitraum von fünf Jahren abdeckt.

Was nur die halbe Wahrheit ist. Diese Frist betrifft nur die ersten Schritte einer Betreibung, Verlustscheine hingegen bleiben 20 Jahre auf dem Betreibungsauszug ersichtlich. Die geforderte massive Verkürzung der Frist zur Bekanntgabe der Daten auf fünf Jahre für Wirtschaftsauskunfteien würde nicht nur die Aussagekraft einer Betreibungsauskunft einschränken, sondern auch zu falschen Aussagen führen. Und es ist ohnehin ein Trugschluss, dass eine Betreibungsauskunft für die Kreditwürdigkeitsprüfung ausreicht, sie wird überschätzt.

Warum?

Damit eine Betreibung vorliegt, muss eine Forderung vom Gläubiger überhaupt erst betrieben werden. Das ist aufwendig und kostspielig, deshalb verzichten viele und schreiben gleich ab – vor allem bei kleinen Forderungen. Das wiederum haben Schuldner erkannt und nutzen dies bewusst aus. Oder Schuldner bezahlen betriebene Forderungen oftmals mit der Auflage, dass die Betreibung nach Bezahlung gelöscht werden muss – dann sind die Zahlungsprobleme für andere Gläubiger nicht mehr zu erkennen.

Weshalb hat der Privatkunde einen Nachteil?

Nehmen wir ein Beispiel: Eine junge, umweltbewusste Konsumentin will ein Kleid bei einem neuen, ökologischen Schweizer Modelabel im Internet bestellen. Leider kann der Webshop die Bonität der Konsumentin aber nicht angemessen prüfen und muss folglich eine Bestellung auf Rechnung ablehnen. Was passiert? Die Konsumentin wechselt zurück zu einem grossen, internationalen Player, der die Bonität auf Grund seines eigenen grossen Kundenstamms leicht prüfen kann.

Also auch ein Nachteil für die KMU-Wirtschaft.

Auf jeden Fall. KMU haben naturgemäss einen kleinen Kundenstamm und somit zu wenig Erfahrungsdaten zum Zahlungsverhalten der eigenen Kunden. Sie sind deshalb auf Wirtschaftsauskunfteien und deren Bonitätsdaten angewiesen. Bei Neukunden kann es gar nie Erfahrungsdaten geben. Aufgrund der verkürzten Fristen können sich KMU und Start-Ups nicht mehr auf einen Dienstleister verlassen, der diese Informationslücke zu schliessen vermag. Grosse Unternehmen können zudem mehr Druck zur Herausgabe von Daten des Betroffenen ausüben. Es gilt hier unter anderem auch die Interessen der KMU zu wahren.

Daten und Fakten

Im Jahre 2018 wurden in der Schweiz 2,97 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt. Für die vergangenen zehn Jahre ergaben sich laut Bundesamt für Statistik (BFS) durchschnittliche Verluste aus erledigten Konkurse von rund 2,2 Milliarden Franken pro Jahr. Der gesamtwirtschaftliche Schaden aus Zahlungsausfällen wird auf rund 11 Milliarden pro Jahr geschätzt.

Pro Jahr werden über 70 Millionen Bonitätsauskünfte erteilt.

(Quelle: Creditreform, Stellungnahme zur Revision des E-DSG, Art. 27)

Aber dem Datenschutz muss in einer digitalisierten Welt gebührend Rechnung getragen werden.

Man könnte in der Tat meinen, dass mit der zeitlichen Beschränkung auf fünf Jahre das Sammeln von Daten eingeschränkt würde, doch dies ist ein Trugschluss: Es wird lediglich die Möglichkeit des Kaufs auf Rechnung eingeschränkt. Und es wird ein staatliches Monopol geschaffen, das es nur noch den Betreibungsämtern ermöglicht, Auskünfte zu erteilen. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist für Unternehmen von jeher von zentraler Bedeutung und Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft. Bonitätsauskünfte werden schon seit 1888 erteilt, das ist keine neuzeitliche Erscheinung im Zuge der Digitalisierung. Ohne Bestellung auf Rechnung bleibt dem Kunden nur die Sofortzahlung mit Kreditkarte oder Vorkasse.

Alternative Zahlungsmittel als Nachteil?

Mit den neuen elektronischen Zahlungsmitteln nimmt der Kunde ein anderes, grösseres Übel in Kauf: Diese Zahlungsmittel hinterlassen Datenspuren. Zudem stellt sich auch die Frage, ob Herausgeber von Kreditkarten ihrerseits überhaupt noch in der Lage sein werden, einen Kartenantragsteller auf seine Kreditwürdigkeit hin zu prüfen, wenn die Daten nicht älter als fünf Jahre sein dürfen.

Wie geht es politisch nun weiter?

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates wird am 23./24. Januar darüber befinden. Dies wird anschliessend in der Frühlingssession im Nationalrat auf der Agenda stehen. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat einsieht, was für negative Auswirkungen die Einschränkung auf fünf Jahre haben wird, und er deshalb an seinem ursprünglich guten Entscheid festhält, dass die Daten «verhältnismässig oder nicht älter als 10 Jahre» sein dürfen.

Welche nächsten Schritte stehen in Ihrer Agenda?

Wir verfolgen die Beratungen in den zuständigen Kommissionen und im Parlament und setzen für die Interessen der Lieferanten, aber auch der Konsumenten ein.

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